Was ist das eigentlich?
=> Unterschiede/"Andersartigkeit" werden als Grund für Ungleichbehandlung genutzt
=> Gleichwertigkeit der Diskriminierten wird bestritten
Vorsicht: Reproduktion von diskriminierenden Aussagen!
Ist das OK?
"die Juden sind einfach anders"
"Frauen sind nicht rational genug"
"Muslim*innen haben andere Werte als Deutsche"
"Homosexuelle gründen keine Familien"
"Obdachlose wollen überhaupt nicht arbeiten"
Vorsicht: Reproduktion von diskriminierenden Aussagen!
Gesetze
Grundgesetz Artikel 3 (1949)
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), 2006
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
=> Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Gesetze
Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), 2020
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
=> Das Qualitäts- und Beschwerdemanagement, Antidiskriminierungsbeauftragter der Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Familie
Gesetze
Strafgesetzbuch § 130 - Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. | gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder | |
2. | die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, |
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Gesetze
Strafgesetzbuch § 185 - Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Gesetze
Und nun ein Video!
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