Social Media
pädagogisch nutzen
Agenda
01
Schritt
01
Begrüßung, Erwartungen
Agenda
01
Schritt
01
Begrüßung, Erwartungen
Schritt
02
Social Media in Bildungskontexten nutzen
Agenda
01
Schritt
01
Begrüßung, Erwartungen
Schritt
02
Social Media in Bildungskontexten nutzen
Schritt
03
OER Analyse
Agenda
01
Schritt
01
Begrüßung, Erwartungen
Schritt
02
Social Media in Bildungskontexten nutzen
Schritt
03
OER Analyse
Schritt
04
Format-entwicklung
Agenda
01
Schritt
01
Begrüßung, Erwartungen
Schritt
02
Social Media in Bildungskontexten nutzen
Schritt
03
OER Analyse
Schritt
04
Format-entwicklung
Brainstorming
Social Media
in der Bildung
politische Bildung und Medienbildung
Social Media ist für viele Jugendliche die Hauptinformationsquelle für Nachrichten.
Kritische Arbeit mit und auf den Plattformen kann Jugendliche dabei unterstützen, Mechanismen zu durchschauen, Falschnachrichten zu erkennen und eigene Inhalte zu produzieren.
Für inklusive Pädagogik und Potentialentfaltung,
Bildungsarbeit innerhalb jugendlicher Lebenswelten
1
Social Media
in der Bildung
Für inklusive Pädagogik und Potentialentfaltung,
2
1
Bildungsarbeit innerhalb jugendlicher Lebenswelten
Social Media
in der Bildung
Selbstwirksamkeits-erfahrungen in einer postdigitalen Welt
Für inklusive Pädagogik und Potentialentfaltung,
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Bildungsarbeit innerhalb jugendlicher Lebenswelten
Partizipation in gesellschaftlichen Diskursen
Selbstwirksamkeits-erfahrungen in einer postdigitalen Welt
Social Media
in der Bildung
Title Text
Das Projekt auf einen Blick
-
Der Newsroom - Workshop, Kriterien, Ideen
-
Die Kanäle - Teams, Produktion, Posten
-
Die Challenge - Wettbewerb, Juryphase
-
Die Forschung - Dokumentation,Interviews
-
Der Abschluss - Prämierung, Diskussion
August 2018 - Juni 2019
Die Kriterien
Die Siegerkanäle
Die Kanäle
thematische Kollagen
Die Kanäle
Street Art / Graffiti
Die Kriterien
Die Siegerkanäle
Die Kanäle
Tiere/Memes
Die Kanäle
ästhetische Fotos, Life hacks
Die Kriterien
Die Kriterien
Die Kanäle
Lost places
Die Kriterien
Die Siegerkanäle
Die Kanäle
games und challenges
Die Kanäle
Gaming
Die Learnings
Spannungsfeld der Medienpädagogik
zwischen Jugendmedienschutz und kreativer, reflektierter und lebensweltnaher Medienarbeit
Die Learnings
- Es bedarf einer Förderung der Selbst- und Wertereflexion der Jugendlichen sowie eines Ausbaus von Wissen über Marktmechanismen und einer Stärkung der Kritikfähigkeit im Sinne der Jugendlichen. Die Perspektive der Jugendlichen muss handlungsleitend sein
- Die Herausforderung besteht darin, Jugendliche im Umgang mit ihren Vorbildern ernst zu nehmen und anzuerkennen, dass die Aneignung von Handlungsoptionen zur Identitätsbildung gehört, ein hohes Maß an Selbstsicherheit bedarf und pädagogisch gefördert werden muss
-
Hinsichtlich sozialethischer Erziehungsziele gilt es darüber hinaus, einen kritischen Blick auf vermittelte Rollenbilder, Werthaltungen und Normen zu fördern und medienökonomische Hintergründe des Influencings sichtbar zu machen.
Die Learnings
Ein kritischer Rückblick auf das Projekt und die Umsetzung des theoretischen Anspruchs, zeigt einige Herausforderungen auf. Die Reflexion und die kritische Auseinandersetzung mit dem Phänomen Influencing war ein Hauptziel von „How2Influence“ und wurde in allen Arbeitsphasen mitgedacht. Allerdings erfordert dies bestimmte Rahmenbedingungen, um Methoden der Reflexion zu integrieren und Jugendliche zur Reflexion zu motivieren. Ob der schulische Kontext hier geeignete Rahmenbedingungen bietet, ist in der wissenschaftlichen Begleitung nicht eindeutig klar geworden.
Deutlich wurde, dass der schulische und verschulte Kontext stärker zur Informationsvermittlung und Reflexion anregt, die offene Arbeit in Kleingruppen (möglichst ohne Lehrkraft) eher zur Kreativität beiträgt.
Außerschulische Methoden in der Schule
Die Learnings
eigene Kanäle (nicht) nutzen
Vielleicht fiel auch deshalb derTransfer der reflektierten Themen zur eigenen Kanalproduktion den Schüler*innen schwer, sicherlich auch, da die wichtigsten Faktoren des Erfolgs ihrer Vorbilder (Authentizität, Überzeugung für ein Thema, Reichweite) bei ihren Kanälen so nicht gegeben war. Hinzu kommt, dass Jugendliche bei ihren Lieblings-Influencern nach Orientierung suchen, um eigene Haltungen und Persönlichkeitsmerkmale zu entwickeln. So ist es nicht überraschend, dass die beliebtesten Influencer-Kanäle von Jugendlichen diejenigen sind, in denen die Person/en zentral im Fokus stehen. Die Erstellung eines eigenen Kanals und die Generierung von Reichweite bedarf ein hohes Maß an Selbstbewusstsein und Überzeugung für die eigene Idee, um damit in die Öffentlichkeit zu gehen. In den Workshops wurde deutlich, dass der Schulkontext und die Dynamiken im jugendlichen Sozialraum es den Teilnehmenden erschwerten, sich Kanalkonzepte zu überlegen, mit denen sie sich wohl fühlten und die sie gerne mit ihren privaten Profilen teilen oder kommentieren. Manche haben sich für das Schulprojekt einen neuen Account angelegt, um nicht mit ihrem persönlichen Account agieren zu müssen.
Die Learnings
Zeit und Druck
#NichtEgal
Thema: Toleranz im Netz, #NoHateSpeech
Format: Eintägige Schulung von Mentor*innen aus 10. Klassen für die Durchführung eines Aktionstages zum Thema "Toleranz im Netz" mit Schüler*innen der 7. und 8. Klassen
Ansatz: Peer to Peer
Plattform: YouTube / Webvideo
Ablauf Aktionstag:
- thematische Auseinandersetzung mit dem Thema (Plenum/Vortrag)
- Aufgabe Kleingruppenarbeit: Erstellt eure Message zum Thema "Toleranz im Netz" in einem kurzen Videoclip für YouTube
- Entwicklung der Story mit Hilfe von Bildern (Assoziation)
- Storyboarding
- kurze Einführung in Videodreh mit dem Smartphone
- Dreh und Präsentation
Fragen?
Brainstorming für ein Bildungsformat mit Social Media
Agenda
01
Schritt
01
Begrüßung, Agenda
Agenda
01
Schritt
01
Begrüßung, Agenda
Schritt
02
rechtliche Fragen
Agenda
01
Schritt
01
Schritt
02
Schritt
03
Themenwahl in Webvideo
Begrüßung, Agenda
rechtliche Fragen
Agenda
01
Schritt
01
Schritt
02
Schritt
03
Schritt
04
Formatent-wicklung Session 1
Themenwahl in Webvideo
Begrüßung, Agenda
rechtliche Fragen
Agenda
01
Schritt
01
Schritt
02
Schritt
03
Schritt
04
Schritt
05
Input Methoden
Formatent-wicklung Session 1
Themenwahl in Webvideo
Begrüßung, Agenda
rechtliche Fragen
Agenda
01
Schritt
01
Schritt
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Schritt
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Schritt
04
Schritt
05
Schritt
06
Formatentwicklung Session 2
Präsentation und Gruppenfeedback
Input Methoden
Formatent-wicklung Session 1
Themenwahl in Webvideo
Begrüßung, Agenda
rechtliche Fragen
Rechtliche Rahmenbedingungen für Social Media
AGB’s - Nutzungsbedingungen
Datenschutz
Persönlichkeitsrecht
_Recht am eigenen Bild
_Schutz der Ehre
_Ausnahmen
Urheberrecht
_Urheberrecht im Netz
_Verlinken und Einbetten von fremdem Material
_Sonderfall freie Lizenzen (Creative Commons)
Verstoß gegen Urheber- oder Persönlichkeitsrecht
Social Media in der Schule
ÜBERSICHT
Mit der Registrierung bei Instagram, Twitter, Facebook, YouTube & Co. schließt der Benutzer zugleich einen Nutzungsvertrag mit dem Plattformbetreiber.
Er bezieht sich auf:
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Unternehmens (AGBs)
- die Nutzungsbedingungen
- Datenschutzbestimmungen
AGB’s - Nutzungsbedingungen von Facebook. Twitter, Instagram & Co.
Diese enthalten grundsätzlich:
- Rechteabtretungen an eingestellten Inhalten (in bestimmten Maße)
- Bestimmungen für Marketing/Werbung
- allgemeine Verhaltensregeln
Bei Missachtung drohen im schlimmsten Fall die Löschung des Kontos.
AGB’s - Nutzungsbedingungen von Facebook. Twitter, Instagram & Co.
Social Media Plattformen sammeln umfangreiche Daten - welche Daten greifen die Plattformbetreiber ab?
-
aktive Nutzer*innen-Daten
- Kontaktdaten/Registrierungsdaten
- Beschreibung, Gefällt-mir-Angaben, „Teilen“-Funktion
- Metadaten von hochgeladenen Inhalten (Fotos/ Videos: Zeitpunkt, Standort …)
-
automatische / maschinelle Beobachtung des Nutzerverhaltens
- Webtracking = Nachverfolgen des individuellen Surfverhaltens (welche Beiträge werden angeschaut, welche Lins angeklickt)
- „Big Data“-Analysen
--> neue Zusammenhänge (Korrelationen)
Datenschutz
Persönlichkeitsrecht
Grundsätzlich:
Nach dem GG hat jeder das Recht auf eine freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt
Das Persönlichkeitsrecht gibt vor, dass es Datenschutzrechte gibt und nicht jeder beliebig personenbezogene Daten anderer erheben, speichern und verwenden (etwa veröffentlichen) darf.
1. Recht am eigenen Bild
Jeder kann selbst entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen jemand anderes Abbildungen der eigenen Person verbreiten oder veröffentlichen darf.
Persönlichkeitsrecht
Abbildung von Personen, nicht ohne Zustimmung!
Hier geht es nicht darum,
wer das Bild gemacht hat (Urheberrecht).
© medialepfade
1. Recht am eigenen Bild
Persönlichkeitsrecht
Was bedeutet das in der Praxis?
- Zustimmung einholen
- Einverständniserklärung (schriftlich); kann jederzeit rückgängig gemacht werden
3. Ausnahmen
- Persönlichkeitsrechte können eingeschränkt sein, wenn es sich um Personen des öffentlichen Lebens handelt und andere Grundrechte ansonsten nicht gewährleistet wären.
- Das öffentliche Interesse an Informationen aus der Privatsphäre (nicht aber aus der Intimsphäre) einer Person ist dann berechtigt, wenn der Betroffene prominent ist oder öffentliches Aufsehen erregt.
- Die Bekanntheit kann durch Rang oder Ansehen, Amt oder Einfluss, Fähigkeiten oder Taten entstehen (z.B. Politiker*innen, Inhaber*innen hoher Ämter, Künstler*innen oder berühmte Sportler*innen).
- Bei Kindern und Jugendliche genießt die ungestörte Privatsphäre absolute Priorität vor dem Medieninteresse.
Persönlichkeitsrecht
Urheberrecht
Grundsätzlich:
Das Urheberrecht gilt auch in sozialen Netzwerken. Werke wie etwa Fotos, Musik, Videos oder Zeitungsartikel sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Grundsätzlich gilt: Was private Nutzer selbst gemacht haben, können sie auch nutzen, wie sie wollen, solange sie damit nicht in andere Rechte – zum Beispiel die Persönlichkeitsrechte anderer – eingreifen.
-
Jede/r hat automatisch ein Urheberrecht an eigenen kreativen Leistungen und kann selbst entscheiden, ob andere Personen die eigenen Fotos oder Texte auf ihre Websites stellen oder posten dürfen.
-
Für eine Freigabe von Nutzungsrechten braucht es eine klar formulierte explizite Vergabe (Lizenzverträge).
-
Auch wenn die Fotos, Texte oder Grafiken für jedermann online zugänglich sind, ist es nicht erlaubt, sie ohne Erlaubnis zu übernehmen.
Urheberrecht
-
Hochladen von Fotos, Videos und Musikdateien ist technisch meist ein Leichtes - doch Vorsicht: Solche Inhalte sind fast immer urheberrechtlich geschützt!
-
Es spielt keine Rolle, ob die Veröffentlichung auf einer Social Media Plattform gemeinnützg ist bzw. keinen kommerziellen Zwecken dient.
Urheberrecht
-
Auch selbst produziertes Material kann Urheberrechte verletzen - z.B. Remixes und Mashups bzw. Foto-Collagen oder Video-Remixe, also Zusammenstellungen fremder Werke. An den verwendeten Inhalten bestehen meist Urheberrechte. Die/der Urheber*in der Rechte muss die Erlaubnis erteilen.
-
Deswegen gilt grundsätzlich immer: Wenn es geht, fragen, zum Beispiel per E-Mail. Wenn nicht, lieber nicht!
Urheberrecht
CC 0 - pixabay.com
Verlinken von fremdem Material
Urheberrecht
-
Dies gilt nur, wenn die Inhalte frei zugänglich im Netz stehen (Dateien/Downloads) und wenn bei ihrer Veröffentlichung keine Urheberrechte verletzt wurden.
-
Entscheidend ist es dabei, ob der Verlinkende von der Rechtswidrigkeit weiß oder zumindest gewusst haben müsste.
- Hyperlinks sind in diesen Fällen unproblematisch, weil die Verlinkung dann urheberrechtlich neutral ist.
Hier gilt: Normalerweise ist es kein Verstoß gegen das Urheberrecht, wenn ich nur einen Link auf fremde Inhalte setze.
Einbetten von fremdem Material
Urheberrecht
Die gleichen Grundsätze wie beim Verlinken gelten, wenn Inhalte aus fremder Quelle nur eingebettet werden = Embedding.
Mit Embedding wird das Einbinden von Videos, Audios oder Bildern mittels eines Codes, auf der eigenen Website beschrieben; dies ist ohne großen technischen Aufwand etwa von Video-Plattformen wie YouTube oder Vimeo möglich.
Sonderfall freie Lizenzen
(Creative Commons): Teilen erwünscht!
Urheberrecht
Grundsätzlich anders ist es mit freien Inhalten im Netz, die etwa unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht sind.
Auch als Laie kann ein Urheber mit diesen Lizenzen festlegen, dass andere die Inhalte ohne Nachfrage verwenden dürfen, solange sie sich an Bedingungen (wie z.B. zumeist die Namensnennung halten)
Die bekannteste Variante der freier Lizenzen sind die Creative Commons https://creativecommons.org
Sonderfall freie Lizenzen
(Creative Commons): Teilen erwünscht!
Urheberrecht
- Urheber*in gibt gezielt bestimmte Rechte ab (Copyleft statt Copyright!)
- Prinzip des Teilens und des kreativen Austauschs (Remixkultur)
- Nutzungsvertrag zwischen Urheber*in und Lizenznehmer*in ohne mündliche oder schriftliche Abspracheschinenlesbarkeit
+++ ACHTUNG! +++
Generell gilt: Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten sind in den Creative-Commons-Lizenzen ausdrücklich nicht geregelt, sondern müssen gegebenenfalls separat geklärt werden.
→ regeln auch Veränderungen und Wiederveröffentlichung statt nur passive Nutzung
→ Einfach auffindbar durch Maschinenlesbarkeit
... gegen das Urheber- oder Persönlichkeitsrecht verstoßen wird?
-
Derjenige/diejenige, dessen/deren Rechte verletzt wurden meldet sich selbst und bittet um Entfernung der Inhalte
- dies sollte umgehend erfolgen!
-
Da Rechtsverletzungen auf Profilseiten zudem in aller Regel auch ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von sozialen Netzwerken sind, droht im Zweifel auch die Sperrung des eigenen Kontos.
- Das kann im Extremfall auch bedeuten, dass alle bisher eingestellten Informationen und geknüpften Kontakte verloren gehen.
Was wenn ...
... gegen das Urheber- oder Persönlichkeitsrecht verstoßen wird?
-
In vielen Branchen, zum Beispiel der Musik- und Filmindustrie, gehen die Rechteinhaber oft sehr strikt vor und durchforsten das Netz auch mit automatisierten Tools nach Rechtsverletzungen (Bots)
–> Abmahnungen fordern das Entfernen der Inhalte und zumeist eine Erklärung, dass man so etwas zukünftig nicht wieder tut (Unterlassungserklärung)
Was wenn ...
Reform des Urheberrechts entlang der EU-Richtlinie zu Schutzrechten im digitalen Binnenmarkt
- Trat am 1. August 2021 in Kraft
-
Artikel 17 (ehemals 13) der Richtlinie sieht vor, dass Plattformen mit technischen Mitteln Verstöße gegen das Urheberrecht verhindern (Uploadfilter)
- Proteste von mehrheitlich jungen Menschen, die das Gesetz als Einfallstor für Zensur sehen
-
Neue Richtung: Umsetzung der Richtlinie durch Lizenzverträge mit Plattformen
- GEMA-Vertrag mit YouTube als Beispiel
Artikel 17 (ex 13)
Einsatz von social media in euren Projekten
- Einsatz von Projektkanälen (evtl. geschlossen)
- Übung auf Testkanälen
- Simulation von Social Media Übungstool https://zeoob.com/
- Übung auf padlet
- klärt den Einsatz von Social Media vor Projektbeginn ab
für Schulprojekte
- checkt technische Voraussetzungen
- W-LAN (alternativ eigener Router)
- eigene Geräte oder Schulgeräte
- Einverständniserklärung für Veröffentlichungen von Projektergebnissen sowie Photo- und Videoabbildungen
Generell
WEITERE INFORMATIONEN
Erklär-Video zu Geschichte
und Entstehung des Urheberrechts
Alle originären Inhalte auf dieses Materials sind, soweit nichts anderes vermerkt ist, urheberrechtlich geschützt und lizenziert unter der
Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.
QUELLENNACHWEIS
Artikel von iRIGHTSinfo: Urheber- und Persönlichkeitsrechte in sozialen Netzwerken
https://irights.info/artikel/urheber-und-persnlichkeitsrechte-in-sozialen-netzwerken/5793
Der Text steht unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung – Keine Bearbeitung 2.0 Deutschland (CC BY-ND 2.0 DE).
Alle Icons von https://thenounproject.com
Public Domain: https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/.
Formatentwicklung
Ziele
- Lernziele
Ziele
- Lernziele
- Zielgruppenorientierung
Relevanz der Inhalte,
Form, Ansprache, Ästhetik
Lebensweltorientierung
Ziele
- Lernziele
- Zielgruppenorientierung
- Partizipation
Wer entscheidet über Format, Inhalte?
Prozess vs. Produkt
Ziele
- Lernziele
- Zielgruppenorientierung
- Partizipation
Wer entscheidet über Format, Inhalte?
Prozess vs. Produkt
Ziele
- Lernziele
- Zielgruppenorientierung
- Partizipation
- Bildungsorte
analoge Orte
digitale Orte (Plattformen, Apps)
Ziele
- Lernziele
- Zielgruppenorientierung
- Partizipation
- Bildungsorte
- Methoden
Methoden
Energizer / Warm-Ups
Ob analog oder digital, wir brauchen:
Gruppen-, Einzelarbeit / Breakout-Räume
Ob analog oder digital, wir brauchen:
Arbeitsaufträge/Stillarbeit
Ob analog oder digital, wir brauchen:
Diskussionen
Ob analog oder digital, wir brauchen:
Präsentationen
Ob analog oder digital, wir brauchen:
Formate benötigen
Orientierung:
nachvollziehbare Abläufe, gute Einführung von Methoden und Tools
Visualisierung und Gestaltung
Templates und Vorlagen
Einsatz von Medien
Spiele
Reflexion
Pausen
Fazit
Methoden
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Vorbereitung
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Formatierung
-
Steuerung
-
Ergebnissicherung
-
Und...
Ob analog oder digital, wir brauchen:
Fazit
Methoden
Freiräume für Menschen
Ob analog oder digital, wir brauchen:
Katrin Hünemörder
@katrinhuenemoerder (Instagram)
katrin.huenemoerder@medialepfade.org
@medialepfade
Social Media in Bildungsprojekten einsetzen
By mediale pfade
Social Media in Bildungsprojekten einsetzen
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