Social Media

pädagogisch nutzen

Agenda

01

Schritt

01

Begrüßung, Erwartungen

Agenda

01

Schritt

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Begrüßung, Erwartungen

Schritt

02

Social Media in Bildungskontexten nutzen

Agenda

01

Schritt

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Begrüßung, Erwartungen

Schritt

02

Social Media in Bildungskontexten nutzen

Schritt

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OER Analyse

Agenda

01

Schritt

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Begrüßung, Erwartungen

Schritt

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Social Media in Bildungskontexten nutzen

Schritt

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OER Analyse

Schritt

04

Format-entwicklung

 

Agenda

01

Schritt

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Begrüßung, Erwartungen

Schritt

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Social Media in Bildungskontexten nutzen

Schritt

03

OER Analyse

Schritt

04

Format-entwicklung

Brainstorming

 

Social Media

in der Bildung

politische Bildung und Medienbildung

Social Media ist für viele Jugendliche die Hauptinformationsquelle für Nachrichten.

 

Kritische Arbeit mit und auf den Plattformen kann Jugendliche dabei unterstützen, Mechanismen zu durchschauen, Falschnachrichten zu erkennen und eigene Inhalte zu produzieren.

Für inklusive Pädagogik und Potentialentfaltung, 

 

Bildungsarbeit innerhalb jugendlicher Lebenswelten

1

Social Media

in der Bildung

Für inklusive Pädagogik und Potentialentfaltung, 

 

2

1

Bildungsarbeit innerhalb jugendlicher Lebenswelten

Social Media

in der Bildung

Selbstwirksamkeits-erfahrungen in einer postdigitalen Welt

Für inklusive Pädagogik und Potentialentfaltung, 

 

2

1

3

Bildungsarbeit innerhalb jugendlicher Lebenswelten

Partizipation in gesellschaftlichen Diskursen

Selbstwirksamkeits-erfahrungen in einer postdigitalen Welt

Social Media

in der Bildung

Title Text

Das Projekt auf einen Blick

  1. Der Newsroom - Workshop, Kriterien, Ideen

  2. Die Kanäle - Teams, Produktion, Posten

  3. Die Challenge - Wettbewerb, Juryphase

  4. Die Forschung - Dokumentation,Interviews

  5. Der Abschluss - Prämierung, Diskussion

August 2018 - Juni 2019

Die Kriterien

Die Siegerkanäle

Die Kanäle

thematische Kollagen

Die Kanäle

Street Art / Graffiti

Die Kriterien

Die Siegerkanäle

Die Kanäle

Tiere/Memes

Die Kanäle

ästhetische Fotos, Life hacks

Die Kriterien

Die Kriterien

Die Kanäle

Lost places

Die Kriterien

Die Siegerkanäle

Die Kanäle

games und challenges

Die Kanäle

Gaming

Die Learnings

 

Spannungsfeld der Medienpädagogik

 

zwischen Jugendmedienschutz und kreativer, reflektierter und lebensweltnaher Medienarbeit

 

 

Die Learnings

  • Es bedarf einer Förderung der Selbst- und Wertereflexion der Jugendlichen sowie eines Ausbaus von Wissen über Marktmechanismen und einer Stärkung der Kritikfähigkeit im Sinne der Jugendlichen. Die Perspektive der Jugendlichen muss handlungsleitend sein

 

  • Die Herausforderung besteht darin, Jugendliche im Umgang mit ihren Vorbildern ernst zu nehmen und anzuerkennen, dass die Aneignung von Handlungsoptionen zur Identitätsbildung gehört, ein hohes Maß an Selbstsicherheit bedarf und pädagogisch gefördert werden muss

 

  • Hinsichtlich sozialethischer Erziehungsziele gilt es darüber hinaus, einen kritischen Blick auf vermittelte Rollenbilder, Werthaltungen und Normen zu fördern und medienökonomische Hintergründe des Influencings sichtbar zu machen.

Die Learnings

Ein kritischer Rückblick auf das Projekt und die Umsetzung des theoretischen Anspruchs, zeigt einige Herausforderungen auf. Die Reflexion und die kritische Auseinandersetzung mit dem Phänomen Influencing war ein Hauptziel von „How2Influence“ und wurde in allen Arbeitsphasen mitgedacht. Allerdings erfordert dies bestimmte Rahmenbedingungen, um Methoden der Reflexion zu integrieren und Jugendliche zur Reflexion zu motivieren. Ob der schulische Kontext hier geeignete Rahmenbedingungen bietet, ist in der wissenschaftlichen Begleitung nicht eindeutig klar geworden.

 

Deutlich wurde, dass der schulische und verschulte Kontext stärker zur Informationsvermittlung und Reflexion anregt, die offene Arbeit in Kleingruppen (möglichst ohne Lehrkraft) eher zur Kreativität beiträgt.

Außerschulische Methoden in der Schule

Die Learnings

eigene Kanäle (nicht) nutzen

Vielleicht fiel auch deshalb derTransfer der reflektierten Themen zur eigenen Kanalproduktion den Schüler*innen schwer, sicherlich auch, da die wichtigsten Faktoren des Erfolgs ihrer Vorbilder (Authentizität, Überzeugung für ein Thema, Reichweite) bei ihren Kanälen so nicht gegeben war. Hinzu kommt, dass Jugendliche bei ihren Lieblings-Influencern nach Orientierung suchen, um eigene Haltungen und Persönlichkeitsmerkmale zu entwickeln. So ist es nicht überraschend, dass die beliebtesten Influencer-Kanäle von Jugendlichen diejenigen sind, in denen die Person/en zentral im Fokus stehen. Die Erstellung eines eigenen Kanals und die Generierung von Reichweite bedarf ein hohes Maß an Selbstbewusstsein und Überzeugung für die eigene Idee, um damit in die Öffentlichkeit zu gehen. In den Workshops wurde deutlich, dass der Schulkontext und die Dynamiken im jugendlichen Sozialraum es den Teilnehmenden erschwerten, sich Kanalkonzepte zu überlegen, mit denen sie sich wohl fühlten und die sie gerne mit ihren privaten Profilen teilen oder kommentieren. Manche haben sich für das Schulprojekt einen neuen Account angelegt, um nicht mit ihrem persönlichen Account agieren zu müssen.

Die Learnings

Zeit und Druck

#NichtEgal

Thema: Toleranz im Netz, #NoHateSpeech

 

Format: Eintägige Schulung von Mentor*innen aus 10. Klassen für die Durchführung eines Aktionstages zum Thema "Toleranz im Netz" mit Schüler*innen der 7. und 8. Klassen

 

Ansatz: Peer to Peer

 

Plattform: YouTube / Webvideo

 

Ablauf Aktionstag:

  • thematische Auseinandersetzung mit dem Thema (Plenum/Vortrag)
  • Aufgabe Kleingruppenarbeit: Erstellt eure Message zum Thema "Toleranz im Netz" in einem kurzen Videoclip für YouTube
    • Entwicklung der Story mit Hilfe von Bildern (Assoziation)
    • Storyboarding
    • kurze Einführung in Videodreh mit dem Smartphone
    • Dreh und Präsentation

 

Fragen?

Brainstorming für ein Bildungsformat mit Social Media

Agenda

01

Schritt

01

Begrüßung, Agenda

Agenda

01

Schritt

01

Begrüßung, Agenda

Schritt

02

rechtliche Fragen

Agenda

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Schritt

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Schritt

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Schritt

03

Themenwahl in Webvideo

Begrüßung, Agenda

rechtliche Fragen

Agenda

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Schritt

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Schritt

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Schritt

03

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04

Formatent-wicklung Session 1

Themenwahl in Webvideo

Begrüßung, Agenda

rechtliche Fragen

Agenda

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Schritt

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Schritt

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Schritt

04

Schritt

05

Input Methoden

Formatent-wicklung Session 1

Themenwahl in Webvideo

Begrüßung, Agenda

rechtliche Fragen

Agenda

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Schritt

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Schritt

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Schritt

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05

Schritt

06

Formatentwicklung Session 2

 

Präsentation und Gruppenfeedback

Input Methoden

Formatent-wicklung Session 1

Themenwahl in Webvideo

Begrüßung, Agenda

rechtliche Fragen

 

 

Rechtliche Rahmenbedingungen für Social Media

AGB’s - Nutzungsbedingungen
 

Datenschutz

 

Persönlichkeitsrecht

_Recht am eigenen Bild

_Schutz der Ehre

_Ausnahmen

 

Urheberrecht

_Urheberrecht im Netz

_Verlinken und Einbetten von fremdem Material

_Sonderfall freie Lizenzen (Creative Commons)

 

Verstoß gegen Urheber- oder Persönlichkeitsrecht

 

 

Social Media in der Schule

ÜBERSICHT

Mit der Registrierung bei Instagram, Twitter, Facebook, YouTube & Co. schließt der Benutzer zugleich einen Nutzungsvertrag mit dem Plattformbetreiber.

 

Er bezieht sich auf:

  • die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Unternehmens (AGBs)
  • die Nutzungsbedingungen
  • Datenschutzbestimmungen

AGB’s - Nutzungsbedingungen von Facebook. Twitter, Instagram & Co.

Diese enthalten grundsätzlich:

  1. Rechteabtretungen an eingestellten Inhalten (in bestimmten Maße)
  2. Bestimmungen für Marketing/Werbung
  3. allgemeine Verhaltensregeln

 

Bei Missachtung drohen im schlimmsten Fall die Löschung des Kontos.

AGB’s - Nutzungsbedingungen von Facebook. Twitter, Instagram & Co.

Social Media Plattformen sammeln umfangreiche Daten - welche Daten greifen die Plattformbetreiber ab?

 

  • aktive Nutzer*innen-Daten
    • Kontaktdaten/Registrierungsdaten
    • Beschreibung, Gefällt-mir-Angaben, „Teilen“-Funktion
    • Metadaten von hochgeladenen Inhalten (Fotos/ Videos: Zeitpunkt, Standort …)

 

  • automatische / maschinelle Beobachtung des Nutzerverhaltens
    • Webtracking = Nachverfolgen des individuellen Surfverhaltens (welche Beiträge werden angeschaut, welche Lins angeklickt)
    • „Big Data“-Analysen
      --> neue Zusammenhänge (Korrelationen)

Datenschutz

Persönlichkeitsrecht

Grundsätzlich:

Nach dem GG hat jeder das Recht auf eine freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt

Das Persönlichkeitsrecht gibt vor, dass es Datenschutzrechte gibt und nicht jeder beliebig personenbezogene Daten anderer erheben, speichern und verwenden (etwa veröffentlichen) darf.

1. Recht am eigenen Bild

Jeder kann selbst entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen jemand anderes Abbildungen der eigenen Person verbreiten oder veröffentlichen darf.

 

 

Persönlichkeitsrecht

Abbildung von Personen, nicht ohne Zustimmung!

Hier geht es nicht darum,
wer das Bild gemacht hat (Urheberrecht).

© medialepfade

1. Recht am eigenen Bild

 

Persönlichkeitsrecht

Was bedeutet das in der Praxis?

  • Zustimmung einholen
  • Einverständniserklärung (schriftlich); kann jederzeit rückgängig gemacht werden

3. Ausnahmen

  • Persönlichkeitsrechte können eingeschränkt sein, wenn es sich um Personen des öffentlichen Lebens handelt und andere Grundrechte ansonsten nicht gewährleistet wären.
  • Das öffentliche Interesse an Informationen aus der Privatsphäre (nicht aber aus der Intimsphäre) einer Person ist dann berechtigt, wenn der Betroffene prominent ist oder öffentliches Aufsehen erregt.
  • Die Bekanntheit kann durch Rang oder Ansehen, Amt oder Einfluss, Fähigkeiten oder Taten entstehen (z.B. Politiker*innen, Inhaber*innen hoher Ämter, Künstler*innen oder berühmte Sportler*innen).
  • Bei Kindern und Jugendliche genießt die ungestörte Privatsphäre absolute Priorität vor dem Medieninteresse.

 

Persönlichkeitsrecht

Urheberrecht

Grundsätzlich:

Das Urheberrecht gilt auch in sozialen Netzwerken. Werke wie etwa Fotos, Musik, Videos oder Zeitungsartikel sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Grundsätzlich gilt: Was private Nutzer selbst gemacht haben, können sie auch nutzen, wie sie wollen, solange sie damit nicht in andere Rechte – zum Beispiel die Persönlichkeitsrechte anderer – eingreifen.

  • Jede/r hat automatisch ein Urheberrecht an eigenen kreativen Leistungen und kann selbst entscheiden, ob andere Personen die eigenen Fotos oder Texte auf ihre Websites stellen oder posten dürfen.

  • Für eine Freigabe von Nutzungsrechten braucht es eine klar formulierte explizite Vergabe (Lizenzverträge).

  • Auch wenn die Fotos, Texte oder Grafiken für jedermann online zugänglich sind, ist es nicht erlaubt, sie ohne Erlaubnis zu übernehmen.

 

Urheberrecht

  • Hochladen von Fotos, Videos und Musikdateien ist technisch meist ein Leichtes - doch Vorsicht: Solche Inhalte sind fast immer urheberrechtlich geschützt!
     

  • Es spielt keine Rolle, ob die Veröffentlichung auf einer Social Media Plattform gemeinnützg ist bzw. keinen kommerziellen Zwecken dient.

Urheberrecht

  • Auch selbst produziertes Material kann Urheberrechte verletzen - z.B. Remixes und Mashups bzw. Foto-Collagen oder Video-Remixe, also Zusammenstellungen fremder Werke. An den verwendeten Inhalten bestehen meist Urheberrechte. Die/der Urheber*in der Rechte muss die Erlaubnis erteilen.

  • Deswegen gilt grundsätzlich immer: Wenn es geht, fragen, zum Beispiel per E-Mail. Wenn nicht, lieber nicht!

 

Urheberrecht

CC 0 - pixabay.com

Verlinken von fremdem Material

Urheberrecht

  • Dies gilt nur, wenn die Inhalte frei zugänglich im Netz stehen (Dateien/Downloads) und wenn bei ihrer Veröffentlichung keine Urheberrechte verletzt wurden.
     
  • Entscheidend ist es dabei, ob der Verlinkende von der Rechtswidrigkeit weiß oder zumindest gewusst haben müsste.
     
  • Hyperlinks sind in diesen Fällen unproblematisch, weil die Verlinkung dann urheberrechtlich neutral ist.

Hier gilt: Normalerweise ist es kein Verstoß gegen das Urheberrecht, wenn ich nur einen Link auf fremde Inhalte setze.

Einbetten von fremdem Material

Urheberrecht

Die gleichen Grundsätze wie beim Verlinken gelten, wenn Inhalte aus fremder Quelle nur eingebettet werden = Embedding.

 

Mit Embedding wird das Einbinden von Videos, Audios oder Bildern mittels eines Codes, auf der eigenen Website beschrieben; dies ist ohne großen technischen Aufwand etwa von Video-Plattformen wie YouTube oder Vimeo möglich.

Sonderfall freie Lizenzen
(Creative Commons): Teilen erwünscht!

Urheberrecht

Grundsätzlich anders ist es mit freien Inhalten im Netz, die etwa unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht sind.

Auch als Laie kann ein Urheber mit diesen Lizenzen festlegen, dass andere die Inhalte ohne Nachfrage verwenden dürfen, solange sie sich an Bedingungen (wie z.B. zumeist die Namensnennung halten)

Die bekannteste Variante der freier Lizenzen sind die Creative Commons https://creativecommons.org

Sonderfall freie Lizenzen
(Creative Commons): Teilen erwünscht!

Urheberrecht

  • Urheber*in gibt gezielt bestimmte Rechte ab (Copyleft statt Copyright!)
  • Prinzip des Teilens und des kreativen Austauschs (Remixkultur)
  • Nutzungsvertrag zwischen Urheber*in und Lizenznehmer*in ohne mündliche oder schriftliche Abspracheschinenlesbarkeit

+++ ACHTUNG! +++
Generell gilt: Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten sind in den Creative-Commons-Lizenzen ausdrücklich nicht geregelt, sondern müssen gegebenenfalls separat geklärt werden.


→ regeln auch Veränderungen und Wiederveröffentlichung statt nur passive Nutzung
→ Einfach auffindbar durch Maschinenlesbarkeit

... gegen das Urheber- oder Persönlichkeitsrecht verstoßen wird?

  • Derjenige/diejenige, dessen/deren Rechte verletzt wurden meldet sich selbst und bittet um Entfernung der Inhalte
    - dies sollte umgehend erfolgen!

     
  • Da Rechtsverletzungen auf Profilseiten zudem in aller Regel auch ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von sozialen Netzwerken sind, droht im Zweifel auch die Sperrung des eigenen Kontos.
     
  • Das kann im Extremfall auch bedeuten, dass alle bisher eingestellten Informationen und geknüpften Kontakte verloren gehen.

Was wenn ...

... gegen das Urheber- oder Persönlichkeitsrecht verstoßen wird?

  • In vielen Branchen, zum Beispiel der Musik- und Filmindustrie, gehen die Rechteinhaber oft sehr strikt vor und durchforsten das Netz auch mit automatisierten Tools nach Rechtsverletzungen (Bots)

    –> Abmahnungen fordern das Entfernen der Inhalte und zumeist eine Erklärung, dass man so etwas zukünftig nicht wieder tut (Unterlassungserklärung)

Was wenn ...

Reform des Urheberrechts entlang der EU-Richtlinie zu Schutzrechten im digitalen Binnenmarkt

 

  • Trat am 1. August 2021 in Kraft
  • Artikel 17 (ehemals 13) der Richtlinie sieht vor, dass Plattformen mit technischen Mitteln Verstöße gegen das Urheberrecht verhindern (Uploadfilter)
    • Proteste von mehrheitlich jungen Menschen, die das Gesetz als Einfallstor für Zensur sehen
  • Neue Richtung: Umsetzung der Richtlinie durch Lizenzverträge mit Plattformen
    • GEMA-Vertrag mit YouTube als Beispiel

Artikel 17 (ex 13)

Einsatz von social media in euren Projekten

  • Einsatz von Projektkanälen (evtl. geschlossen)
  • Übung auf Testkanälen
  • Simulation von Social Media Übungstool https://zeoob.com/
  • Übung auf padlet
  • klärt den Einsatz von Social Media vor Projektbeginn ab

für Schulprojekte

  • checkt technische Voraussetzungen
    • W-LAN (alternativ eigener Router)
    • eigene Geräte oder Schulgeräte
    • Einverständniserklärung für Veröffentlichungen von Projektergebnissen sowie Photo- und Videoabbildungen

Generell

WEITERE INFORMATIONEN

Erklär-Video zu Geschichte
und Entstehung des Urheberrechts

Alle originären Inhalte auf dieses Materials sind, soweit nichts anderes vermerkt ist, urheberrechtlich geschützt und lizenziert unter der
Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.

QUELLENNACHWEIS

Artikel von iRIGHTSinfo: Urheber- und Persönlichkeitsrechte in sozialen Netzwerken
https://irights.info/artikel/urheber-und-persnlichkeitsrechte-in-sozialen-netzwerken/5793
Der Text steht unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung – Keine Bearbeitung 2.0 Deutschland (CC BY-ND 2.0 DE).

 

Alle Icons von https://thenounproject.com
Public Domain: https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/.

Formatentwicklung

Ziele

  • Lernziele

Ziele

  • Lernziele
  • Zielgruppenorientierung

Relevanz der Inhalte,

Form, Ansprache, Ästhetik

Lebensweltorientierung

Ziele

  • Lernziele
  • Zielgruppenorientierung
  • Partizipation

Wer entscheidet über Format, Inhalte?

Prozess vs. Produkt

Ziele

  • Lernziele
  • Zielgruppenorientierung
  • Partizipation

Wer entscheidet über Format, Inhalte?

Prozess vs. Produkt

Ziele

  • Lernziele
  • Zielgruppenorientierung
  • Partizipation
  • Bildungsorte

analoge Orte

digitale Orte (Plattformen, Apps)

Ziele

  • Lernziele
  • Zielgruppenorientierung
  • Partizipation
  • Bildungsorte
  • Methoden

Methoden

Energizer / Warm-Ups

Ob analog oder digital, wir brauchen:

Gruppen-, Einzelarbeit / Breakout-Räume

Ob analog oder digital, wir brauchen:

Arbeitsaufträge/Stillarbeit

Ob analog oder digital, wir brauchen:

Diskussionen

Ob analog oder digital, wir brauchen:

Präsentationen 

Ob analog oder digital, wir brauchen:

Formate benötigen

Orientierung:

nachvollziehbare Abläufe, gute Einführung von Methoden und Tools

Visualisierung und Gestaltung

 

Templates und Vorlagen

Einsatz von Medien

Spiele

Reflexion

Pausen

Fazit

Methoden

 

  1. Vorbereitung

  2. Formatierung

  3. Steuerung

  4. Ergebnissicherung

  5. Und...

Ob analog oder digital, wir brauchen:

Fazit

Methoden

 

Freiräume für Menschen

Ob analog oder digital, wir brauchen:

Katrin Hünemörder

 

@katrinhuenemoerder (Instagram)  

katrin.huenemoerder@medialepfade.org

@medialepfade 

Social Media in Bildungsprojekten einsetzen

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Social Media in Bildungsprojekten einsetzen

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