Das Urheberrecht gilt auch in sozialen Netzwerken. Werke wie etwa Fotos, Musik, Videos oder Zeitungsartikel sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Grundsätzlich gilt: Was private Nutzer selbst gemacht haben, können sie auch nutzen, wie sie wollen, solange sie damit nicht in andere Rechte – zum Beispiel die Persönlichkeitsrechte anderer – eingreifen.
Jede/r hat automatisch ein Urheberrecht an eigenen kreativen Leistungen und kann selbst entscheiden, ob andere Personen die eigenen Fotos oder Texte auf ihre Websites stellen oder posten dürfen.
Für eine Freigabe von Nutzungsrechten braucht es eine klar formulierte explizite Vergabe (Lizenzverträge).
Auch wenn die Fotos, Texte oder Grafiken für jedermann online zugänglich sind, ist es nicht erlaubt, sie ohne Erlaubnis zu übernehmen.
Auch selbst produziertes Material kann Urheberrechte verletzen - z.B. Remixes und Mashups bzw. Foto-Collagen oder Video-Remixe, also Zusammenstellungen fremder Werke. An den verwendeten Inhalten bestehen meist Urheberrechte. Die/der Urheber*in der Rechte muss die Erlaubnis erteilen.
Deswegen gilt grundsätzlich immer: Wenn es geht, fragen, zum Beispiel per E-Mail. Wenn nicht, lieber nicht!
CC 0 - pixabay.com
Verlinken von fremdem Material
Hier gilt: Normalerweise ist es kein Verstoß gegen das Urheberrecht, wenn ich nur einen Link auf fremde Inhalte setze.
Einbetten von fremdem Material
Die gleichen Grundsätze wie beim Verlinken gelten, wenn Inhalte aus fremder Quelle nur eingebettet werden = Embedding.
Mit Embedding wird das Einbinden von Videos, Audios oder Bildern mittels eines Codes, auf der eigenen Website beschrieben; dies ist ohne großen technischen Aufwand etwa von Video-Plattformen wie YouTube oder Vimeo möglich.
Mit der Registrierung bei Instagram, YouTube, TikTok schließt der/die Benutzer*in zugleich einen Nutzungsvertrag mit dem Plattformbetreiber.
Er bezieht sich auf:
Diese enthalten grundsätzlich:
Bei Missachtung drohen im schlimmsten Fall die Löschung des Kontos.
Nach dem GG hat jeder das Recht auf eine freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt
Das Persönlichkeitsrecht gibt vor, dass es Datenschutzrechte gibt und nicht jeder beliebig personenbezogene Daten anderer erheben, speichern und verwenden (etwa veröffentlichen) darf.
Urheberrechtsverletzung
https://de.creativecommons.net
Creative Commons hat standardisierte Lizenzverträge entwickelt, die sogenannten CC-Lizenzen.
Mit ihrer Hilfe können Urheber ihre Werke gezielt und in unterschiedlichen Stufen zur Nutzung für alle freigeben:
„manche Rechte vorbehalten“ statt „alle Rechte vorbehalten“
Wie weit diese Freigabe jeweils gehen soll, entscheidet die Urheberin bzw. der Urheber selbst, und zwar durch Auswahl genau desjenigen Lizenztyps, der am besten passt.
Freies Wissen
Icons
Freie Bilder
Freie Musik
Freie Videos
https://de.creativecommons.net