Für eine Freigabe von Nutzungsrechten braucht es eine klar formulierte explizite Vergabe (Lizenzverträge).
Was private Nutzer selbst gemacht haben, können sie auch nutzen, wie sie wollen, solange sie damit nicht in andere Rechte – zum Beispiel die Persönlichkeitsrechte anderer eingreifen.
Verlinken von fremdem Material
Hier gilt: Normalerweise ist es kein Verstoß gegen das Urheberrecht, wenn ich nur einen Link auf fremde Inhalte setze.
Einbetten von fremdem Material
Die gleichen Grundsätze wie beim Verlinken gelten, wenn Inhalte aus fremder Quelle nur eingebettet werden = Embedding.
Mit Embedding wird das Einbinden von Videos, Audios oder Bildern mittels eines Codes, auf der eigenen Website beschrieben; dies ist ohne großen technischen Aufwand etwa von Video-Plattformen wie YouTube oder Vimeo möglich.
Urheberrechtsverletzung
Zitatrecht
Zweck des Zitats: Das Zitat muss einem bestimmten Zweck dienen, z.B. der Auseinandersetzung, Erörterung, Kritik oder wissenschaftlichen Arbeit. Es darf nicht einfach zur Illustration oder Bereicherung eines eigenen Werkes verwendet werden.
Umfang des Zitats: Es darf nur so viel zitiert werden, wie für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Das Zitat muss in einem angemessenen Verhältnis zum eigenen Werk stehen.
Kennzeichnung: Das Zitat muss als solches erkennbar sein und der Urheber des zitierten Werkes muss angegeben werden. Dies bedeutet, dass der Name des Urhebers und die Quelle des Zitats genannt werden müssen.
Eigener Beitrag: Das eigene Werk, in dem das Zitat verwendet wird, muss eine eigenständige geistige Leistung darstellen. Es genügt also nicht, einfach ein Video mit fremden Inhalten hochzuladen und dies als Zitat zu deklarieren.
Keine Verwechslungsgefahr: Der Nutzer darf durch das Zitat nicht den Eindruck erwecken, das gesamte Werk stamme von ihm selbst. Das Zitat muss klar erkennbar sein und sich vom eigenen Beitrag abheben.
Quelle: ChatGPT
Zitatrecht ist oft eine Frage der Auslegung, und es kann in vielen Fällen eine Grauzone sein.
Auch selbst produziertes Material kann Urheberrechte verletzen - z.B. Remixes und Mashups bzw. Foto-Collagen oder Video-Remixe, also Zusammenstellungen fremder Werke. An den verwendeten Inhalten bestehen meist Urheberrechte. Die/der Urheber*in der Rechte muss die Erlaubnis erteilen.
Ein Werk wird in der Regel aus folgenden Gründen gemeinfrei
Ablauf des Urheberrechts:
Verzicht auf Urheberrecht:
Werke ohne Urheberrechtsschutz:
https://de.creativecommons.net
„manche Rechte vorbehalten“ statt „alle Rechte vorbehalten“
Freies Wissen
Icons
Freie Bilder
Freie Musik
Freie Videos
Mit der Registrierung bei Instagram, YouTube, TikTok schließt der/die Benutzer*in zugleich einen Nutzungsvertrag mit dem Plattformbetreiber.
Er bezieht sich auf:
Diese enthalten grundsätzlich:
Bei Missachtung drohen im schlimmsten Fall die Löschung des Kontos.
Nach dem GG hat jeder das Recht auf eine freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt
Das Persönlichkeitsrecht gibt vor, dass es Datenschutzrechte gibt und nicht jeder beliebig personenbezogene Daten anderer erheben, speichern und verwenden (etwa veröffentlichen) darf.