Rechtliche Fragen und Risiken von Social Media Arbeit
- eine Einführung
2021 medialepfade.org
AGB’s - Nutzungsbedingungen
Datenschutz
Persönlichkeitsrecht
_Recht am eigenen Bild
_Schutz der Ehre
_Ausnahmen
Urheberrecht
_Urheberrecht im Netz
_Verlinken und Einbetten von fremdem Material
_Sonderfall freie Lizenzen (Creative Commons)
Verstoß gegen Urheber- oder Persönlichkeitsrecht
ÜBERSICHT
Mit der Registrierung bei Instagram, Twitter, Facebook & Co. schließt der Benutzer zugleich einen Nutzungsvertrag mit dem Plattformbetreiber.
Er bezieht sich auf:
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Unternehmens (AGBs)
- die Nutzungsbedingungen
- Datenschutzbestimmungen
AGB’s - Nutzungsbedingungen von Facebook. Twitter, Instagram & Co.
Diese enthalten grundsätzlich:
- Rechteabtretungen an eingestellten Inhalten (in bestimmten Maße)
- Bestimmungen für Marketing/Werbung
- allgemeine Verhaltensregeln
Bei Missachtung drohen im schlimmsten Fall die Löschung des Kontos.
AGB’s - Nutzungsbedingungen von Facebook. Twitter, Instagram & Co.
Social Media Plattformen sammeln umfangreiche Daten - welche Daten greifen die Plattformbetreiber ab?
-
aktive Nutzer*innen-Daten
- Kontaktdaten/Registrierungsdaten
- Beschreibung, Gefällt-mir-Angaben, „Teilen“-Funktion
- Metadaten von hochgeladenen Inhalten (Fotos/ Videos: Zeitpunkt, Standort …)
-
automatische / maschinelle Beobachtung des Nutzerverhaltens
- Webtracking = Nachverfolgen des individuellen Surfverhaltens (welche Beiträge werden angeschaut, welche Lins angeklickt)
- „Big Data“-Analysen
--> neue Zusammenhänge (Korrelationen)
Datenschutz
Bestmöglicher Datenschutz für unsere Organisation (z.B: Regional-/ Bezirksgruppen) aber auch für unsere Follower:
-
Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen genau durchlesen.
-
Hohe Sicherheitseinstellungen (auch der Mitgliedersprofile) - dem Seitenbetreiber keine weitreichenden Nutzungsmöglichkeiten der Account-Daten einräumen.
-
Sicheres Passwort nutzen und geheim halten - in Teams etwa durch Passwort-Manger möglich.
-
Surfverhalten nicht nachvollziehber machen: gespeicherte Cookies auf dem Computer löschen oder entsprechende Browsereinstellungen nutzen (unter „Hilfe“-Funktion des jeweiligen Browsers).
Datenschutz
Bestmöglicher Datenschutz für unsere Organisation (z.B: Regional-/ Bezirksgruppen) aber auch für unsere Follower:
-
Nachrichten, Bilder und Kommentare werden auf den Servern der Plattformbetreiber gespeichert - daher gilt der Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit
-
Bei der eigenen Social-Media-Arbeit und ihrer Datenverarbeitung nur so viele personenbezogene Daten sammeln, wie für die jeweilige Anwendung unbedingt notwendig.
-
Transparente Aufklärung zu Analysetools ggfs.Tracking; auch auf der eigenen Website (z.B. DSGVO - Disclaimer / Datenschutzerklärung)
Datenschutz
Persönlichkeitsrecht
Grundsätzlich:
Nach dem GG hat jeder das Recht auf eine freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt
Das Persönlichkeitsrecht gibt vor, dass es Datenschutzrechte gibt und nicht jeder beliebig personenbezogene Daten anderer erheben, speichern und verwenden (etwa veröffentlichen) darf.
1. Recht am eigenen Bild
Jeder kann selbst entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen jemand anderes Abbildungen der eigenen Person verbreiten oder veröffentlichen darf.
Persönlichkeitsrecht
Abbildung von Personen, nicht ohne Zustimmung!
Hier geht es nicht, darum,
wer das Bild gemacht hat (Urheberrecht).
© medialepfade
1. Recht am eigenen Bild
Persönlichkeitsrecht
Was bedeutet das in der Praxis?
- Zustimmung einholen
- Einverständniserklärung (schriftlich); kann jederzeit rückgängig gemacht werden
3. Ausnahmen
- Persönlichkeitsrechte können eingeschränkt sein, wenn es sich um Personen des öffentlichen Lebens handelt und andere Grundrechte ansonsten nicht gewährleistet wären.
- Das öffentliche Interesse an Informationen aus der Privatsphäre (nicht aber aus der Intimsphäre) einer Person ist dann berechtigt, wenn der Betroffene prominent ist oder öffentliches Aufsehen erregt.
- Die Bekanntheit kann durch Rang oder Ansehen, Amt oder Einfluss, Fähigkeiten oder Taten entstehen (z.B. Politiker*innen, Inhaber*innen hoher Ämter, Künstler*innen oder berühmte Sportler*innen).
- Bei Kindern und Jugendliche genießt die ungestörte Privatsphäre absolute Priorität vor dem Medieninteresse.
Persönlichkeitsrecht
Urheberrecht
Grundsätzlich:
Das Urheberrecht gilt auch in sozialen Netzwerken. Werke wie etwa Fotos, Musik, Videos oder Zeitungsartikel sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Grundsätzlich gilt: Was private Nutzer selbst gemacht haben, können sie auch nutzen, wie sie wollen, solange sie damit nicht in andere Rechte – zum Beispiel die Persönlichkeitsrechte anderer – eingreifen.
-
Jede/r hat automatisch ein Urheberrecht an eigenen kreativen Leistungen und kann selbst entscheiden, ob andere Personen die eigenen Fotos oder Texte auf ihre Websites stellen oder posten dürfen.
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Für eine Freigabe von Nutzungsrechten braucht es eine klar formulierte explizite Vergabe (Lizenzverträge).
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Auch wenn die Fotos, Texte oder Grafiken für jedermann online zugänglich sind, ist es nicht erlaubt, sie ohne Erlaubnis zu übernehmen.
Urheberrecht
-
Hochladen von Fotos, Videos und Musikdateien ist technisch meist ein Leichtes - doch Vorsicht: Solche Inhalte sind fast immer urheberrechtlich geschützt!
-
Es spielt keine Rolle, ob die Veröffentlichung auf einer Social Media Plattform gemeinnützg ist bzw. keinen kommerziellen Zwecken dient.
Urheberrecht
-
Auch selbst produziertes Material kann Urheberrechte verletzen - z.B. Remixes und Mashups bzw. Foto-Collagen oder Video-Remixe, also Zusammenstellungen fremder Werke. An den verwendeten Inhalten bestehen meist Urheberrechte. Die/der Urheber*in der Rechte muss die Erlaubnis erteilen.
-
Deswegen gilt grundsätzlich immer: Wenn es geht, fragen, zum Beispiel per E-Mail. Wenn nicht, lieber nicht!
Urheberrecht
CC 0 - pixabay.com
Verlinken von fremdem Material
Urheberrecht
- Dies gilt nur, wenn die Inhalte frei zugänglich im Netz stehen (Dateien/Downloads) und wenn bei ihrer Veröffentlichung keine Urheberrechte verletzt wurden.
- Entscheidend ist es dabei, ob der Verlinkende von der Rechtswidrigkeit weiß oder zumindest gewusst haben müsste.
- Hyperlinks sind in diesen Fällen unproblematisch, weil die Verlinkung dann urheberrechtlich neutral ist.
Hier gilt: Normalerweise ist es kein Verstoß gegen das Urheberrecht, wenn ich nur einen Link auf fremde Inhalte setze.
Einbetten von fremdem Material
Urheberrecht
Die gleichen Grundsätze wie beim Verlinken gelten, wenn Inhalte aus fremder Quelle nur eingebettet werden = Embedding.
Mit Embedding wird das Einbinden von Videos, Audios oder Bildern mittels eines Codes, auf der eigenen Website beschrieben; dies ist ohne großen technischen Aufwand etwa von Video-Plattformen wie YouTube oder Vimeo möglich.
Sonderfall freie Lizenzen
(Creative Commons): Teilen erwünscht!
Urheberrecht
Grundsätzlich anders ist es mit freien Inhalten im Netz, die etwa unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht sind.
Auch als Laie kann ein Urheber mit diesen Lizenzen festlegen, dass andere die Inhalte ohne Nachfrage verwenden dürfen, solange sie sich an Bedingungen (wie z.B. zumeist die Namensnennung halten)
Die bekannteste Variante der freier Lizenzen sind die Creative Commons https://creativecommons.org
Sonderfall freie Lizenzen
(Creative Commons): Teilen erwünscht!
Urheberrecht
- Urheber*in gibt gezielt bestimmte Rechte ab (Copyleft statt Copyright!)
- Prinzip des Teilens und des kreativen Austauschs (Remixkultur)
- Nutzungsvertrag zwischen Urheber*in und Lizenznehmer*in ohne mündliche oder schriftliche Abspracheschinenlesbarkeit
+++ ACHTUNG! +++
Generell gilt: Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten sind in den Creative-Commons-Lizenzen ausdrücklich nicht geregelt, sondern müssen gegebenenfalls separat geklärt werden.
→ regeln auch Veränderungen und Wiederveröffentlichung statt nur passive Nutzung
→ Einfach auffindbar durch Maschinenlesbarkeit
... gegen das Urheber- oder Persönlichkeitsrecht verstoßen wird?
- Derjenige/diejenige, dessen/deren Rechte verletzt wurden meldet sich selbst und bittet um Entfernung der Inhalte
- dies sollte umgehend erfolgen!
- Da Rechtsverletzungen auf Profilseiten zudem in aller Regel auch ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von sozialen Netzwerken sind, droht im Zweifel auch die Sperrung des eigenen Kontos.
- Das kann im Extremfall auch bedeuten, dass alle bisher eingestellten Informationen und geknüpften Kontakte verloren gehen.
Was wenn ...
... gegen das Urheber- oder Persönlichkeitsrecht verstoßen wird?
-
In vielen Branchen, zum Beispiel der Musik- und Filmindustrie, gehen die Rechteinhaber oft sehr strikt vor und durchforsten das Netz auch mit automatisierten Tools nach Rechtsverletzungen (Bots)
–> Abmahnungen fordern das Entfernen der Inhalte und zumeist eine Erklärung, dass man so etwas zukünftig nicht wieder tut (Unterlassungserklärung)
Was wenn ...
WEITERE INFORMATIONEN
Erklär-Video zu Geschichte
und Entstehung des Urheberrechts
Alle originären Inhalte auf dieses Materials sind, soweit nichts anderes vermerkt ist, urheberrechtlich geschützt und lizenziert unter der
Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.
QUELLENNACHWEIS
Artikel von iRIGHTSinfo: Urheber- und Persönlichkeitsrechte in sozialen Netzwerken
https://irights.info/artikel/urheber-und-persnlichkeitsrechte-in-sozialen-netzwerken/5793
Der Text steht unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung – Keine Bearbeitung 2.0 Deutschland (CC BY-ND 2.0 DE).
Alle Icons von https://thenounproject.com
Public Domain: https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/.
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