Urheberrecht, Leistungsschutzrecht, Gemeinfreiheit und Creative Commons

Welche Musik, Fotos, Videos, Texte und Grafiken darf ich auf meinem Kanal verwenden?

Quelle: https://irights.info

Nur Material bei welchem ich die Rechte-Frage geklärt habe.

 

  • Urheber/in hat das Urheberrecht und kann über das Werk entscheiden.

 

  • Andere Personen, die an der Entstehung des Werkes beteiligt sind, haben Leistungsschutzrechte.

 

 

Wenn ich urhebergeschützte Elemente in meinem Projekt verwenden möchte, benötige ich vor der Veröffentlichung das Recht für diese Nutzung. Das Nutzungsrecht.

 

  • Für eine Freigabe von Nutzungsrechten braucht es eine klar formulierte explizite Vergabe (Lizenzverträge).

 

Grundsätzlich:

Was private Nutzer selbst gemacht haben, können sie auch nutzen, wie sie wollen, solange sie damit nicht in andere Rechte – zum Beispiel die Persönlichkeitsrechte anderer eingreifen.

Verlinken von fremdem Material

  • Dies gilt nur, wenn die Inhalte frei zugänglich im Netz stehen (Dateien/Downloads) und wenn bei ihrer Veröffentlichung keine Urheberrechte verletzt wurden.
     
  • Entscheidend ist es dabei, ob der Verlinkende von der Rechtswidrigkeit weiß oder zumindest gewusst haben müsste.
     
  • Hyperlinks sind in diesen Fällen unproblematisch, weil die Verlinkung dann urheberrechtlich neutral ist.

Hier gilt: Normalerweise ist es kein Verstoß gegen das Urheberrecht, wenn ich nur einen Link auf fremde Inhalte setze.

Einbetten von fremdem Material

Urheberrecht

Die gleichen Grundsätze wie beim Verlinken gelten, wenn Inhalte aus fremder Quelle nur eingebettet werden = Embedding.


Mit Embedding wird das Einbinden von Videos, Audios oder Bildern mittels eines Codes, auf der eigenen Website beschrieben; dies ist ohne großen technischen Aufwand etwa von Video-Plattformen wie YouTube oder Vimeo möglich.

Urheberrechtsverletzung

 

 

 Urheber hat Anspruch auf Schadensersatz

 

 Abmahnung, Geldstrafen etc. möglich

 

 YouTube: Sperre von Videos oder sogar dem ganzen Kanal möglich

 

Ihr verwendet urhebergeschütztes Musik auf eurem Kanal

Zitatrecht

Ihr verwendet urhebergeschütztes Musik auf eurem Kanal

  • Zweck des Zitats: Das Zitat muss einem bestimmten Zweck dienen, z.B. der Auseinandersetzung, Erörterung, Kritik oder wissenschaftlichen Arbeit. Es darf nicht einfach zur Illustration oder Bereicherung eines eigenen Werkes verwendet werden.

  • Umfang des Zitats: Es darf nur so viel zitiert werden, wie für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Das Zitat muss in einem angemessenen Verhältnis zum eigenen Werk stehen.

  • Kennzeichnung: Das Zitat muss als solches erkennbar sein und der Urheber des zitierten Werkes muss angegeben werden. Dies bedeutet, dass der Name des Urhebers und die Quelle des Zitats genannt werden müssen.

  • Eigener Beitrag: Das eigene Werk, in dem das Zitat verwendet wird, muss eine eigenständige geistige Leistung darstellen. Es genügt also nicht, einfach ein Video mit fremden Inhalten hochzuladen und dies als Zitat zu deklarieren.

  • Keine Verwechslungsgefahr: Der Nutzer darf durch das Zitat nicht den Eindruck erwecken, das gesamte Werk stamme von ihm selbst. Das Zitat muss klar erkennbar sein und sich vom eigenen Beitrag abheben.

Quelle: ChatGPT

 

  • Zitatrecht ist oft eine Frage der Auslegung, und es kann in vielen Fällen eine Grauzone sein.

  • Auch selbst produziertes Material kann Urheberrechte verletzen - z.B. Remixes und Mashups bzw. Foto-Collagen oder Video-Remixe, also Zusammenstellungen fremder Werke. An den verwendeten Inhalten bestehen meist Urheberrechte. Die/der Urheber*in der Rechte muss die Erlaubnis erteilen.

Ein Werk wird in der Regel aus folgenden Gründen gemeinfrei

 

Ablauf des Urheberrechts:

  • frei 70 Jahre nach Tod des Urhebers

 

Verzicht auf Urheberrecht:

  • Urheber überlässt das Werk der Gesellschaft

 

Werke ohne Urheberrechtsschutz:

  • Amtliche Werke wie Gesetzestexte

GEMEINFREIHEIT

https://de.creativecommons.net

 

 

„manche Rechte vorbehalten“ statt „alle Rechte vorbehalten“

 

 

CREATIVE COMMONS

WO FINDE ICH CC-Material?

Freies Wissen

Icons

Freie Bilder

Freie Musik

Freie Videos

Mit der Registrierung bei Instagram, YouTube, TikTok schließt der/die Benutzer*in zugleich einen Nutzungsvertrag mit dem Plattformbetreiber.

 

Er bezieht sich auf:

  • die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Unternehmens (AGBs)
  • die Nutzungsbedingungen
  • Datenschutzbestimmungen

Diese enthalten grundsätzlich:

  1. Rechteabtretungen an eingestellten Inhalten (in bestimmten Maße)
  2. Bestimmungen für Marketing/Werbung
  3. allgemeine Verhaltensregeln

 

Bei Missachtung drohen im schlimmsten Fall die Löschung des Kontos.

Grundsätzlich:

Nach dem GG hat jeder das Recht auf eine freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt

Das Persönlichkeitsrecht gibt vor, dass es Datenschutzrechte gibt und nicht jeder beliebig personenbezogene Daten anderer erheben, speichern und verwenden (etwa veröffentlichen) darf.

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By mediale pfade

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